Das Kinderhaus Holee ist als Einsatzbetrieb des Zivildienstes anerkannt.
Bis zu drei zivildienstleistende Personen können gleichzeitig eingesetzt werden.
Das Pflichtenheft umfasst folgende Aufgabenbereiche:
- Alltagsgestaltung: Begleitung und Betreuung der Kinder in den Alltagsaufgaben (Anziehen, Essen, usw.)
- Freizeitgestaltung: Die Kinder zu einer sinnvollen Freizeitgestaltung anregen (Sport, Spiele im Freien, Aktivitäten im Mal-, Bastel- und Werkraum)
- Aufgabenhilfe: Unterstützung in der Bewältigung der Hausaufgaben (Einzelbetreuung)
- Projektarbeit: Entwicklung und Durchführung von kleinen Projekten (besondere Aktivitäten, Ausflüge, Feste usw.) in Zusammenarbeit mit Praktikanten/Praktikantinnen oder
Mitarbeitern/Mitarbeiterinnen in Ausbildung
Die Mindestdauer des Ersteinsatzes ist auf drei Monate festgelegt worden.
Für weitere Auskünfte steht das Kinderhaus gerne zur Verfügung.